Erklärung zur Barrierefreiheit

Die TU Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt www.tu-dortmund.de (ohne Subdomains) gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier In­for­ma­ti­ons­tech­nik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen .

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

Erstellt am: 20.09.2019
Zuletzt geprüft am: 17.10.2019

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

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Gründe:

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Barrierefreie Alternativen:

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Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der An­for­der­ungen an die Bar­ri­e­re­frei­heitmitteilen und In­for­ma­ti­onen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Forschungsprojekt hekuru
Emil-Figge-Str. 80
44227 Dortmund

Email: hekuru.ev.fk14@tu-dortmund.de

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Bar­ri­e­re­frei­heit und Forschungsprojekt hekuru an.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Bar­ri­e­re­frei­heit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Men­schen mit Be­hin­derung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie In­for­ma­ti­ons­tech­nik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Men­schen mit Be­hin­de­run­gen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf